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Eine Informations- und Diskussionsveranstaltung für Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen. Das Programm umfasst Vorträge mit Diskussionen mit Gästen aus anderen Organisationen und Interessenvertretungen.
PROGRAMM
10 Uhr
Einlass
10:15 Uhr
Begrüßung: Günther Oberhollenzer
10:30–11 Uhr
Elisabeth M. Gottfried & Susanne Neuburger / Forum Vor-/Nachlass mit Q&A
11–11:30 Uhr
Almut Rink / IG Bildende Kunst mit Q&A
11:30–12 Uhr
Peter Gumpinger / Bildrecht mit Q&A
12–13 Uhr
Podiumsdiuskussion
MitFabian Eder, Elisabeth M. Gottfried, Peter Gumpinger, Susanne Neuburger, Almut Rink
Moderation Martina Tritthart
13–13:30 Uhr
Ausklang bei Brötchen und Getränken
Der künstlerische Vorlass umfasst die aktive Regelung und Dokumentation des eigenen Werks während der Lebenszeit der Künstler*innen. Dabei geht es um die Sammlung, Strukturierung und Katalogisierung von Werken, Skizzen, Manuskripten, Korrespondenzen und anderen relevanten Materialien, um eine geordnete Bewahrung sicherzustellen. Besondere Bedeutung hat die Konservierung und Digitalisierung, um die Werke langfristig zugänglich zu machen. Zudem sind rechtliche Aspekte, wie die Klärung von Urheber- und Nutzungsrechten, sowie Anweisungen zur Verwaltung des Werks nach dem Tod zentral. Häufig kooperieren Künstler*innen mit Archiven, Museen oder Institutionen, um eine nachhaltige Aufbewahrung zu gewährleisten.
Der künstlerische Nachlass hingegen betrifft die Verwaltung und Bewahrung des Werks nach dem Tod der Künstler*innen. Hier steht die langfristige Erhaltung der physischen und digitalen Werke im Vordergrund, ebenso wie die Verwaltung der Urheberrechte und die Klärung von Lizenzierungen für Publikationen, Ausstellungen oder andere Nutzungen. Entscheidend ist die Frage, wie das Werk der Nachwelt zugänglich gemacht wird, sei es durch Schenkungen an Institutionen, Verkäufe oder die Einrichtung von Stiftungen. Gleichzeitig soll der Nachlass die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Werk fördern und dessen Bedeutung im kulturellen Diskurs sichern. Eine frühzeitige Planung ist essenziell, um den künstlerischen Beitrag zu bewahren und den Vorstellungen der Künstler*innen gerecht zu werden.
Der SKE-Fonds (Soziale und kulturelle Einrichtungen der Verwertungsgesellschaften) in Österreich unterstützt bildende Künstler*innen durch eine Vielzahl gezielter Fördermaßnahmen, die aus den Einnahmen von Urheberrechtsabgaben finanziert werden. Sein Ziel ist es, sowohl die soziale Absicherung als auch die Realisierung kultureller und künstlerischer Projekte zu fördern. Zu den zentralen Leistungen gehören die Unterstützung von künstlerischen und kulturellen Vorhaben wie Ausstellungen, Publikationen oder innovativen Kunstprojekten, wodurch neue Werke ermöglicht und die Sichtbarkeit der Künstler*innen gestärkt wird. Darüber hinaus vergibt der Fonds Stipendien, die den Kunstschaffenden finanzielle Freiräume schaffen, um sich auf ihre kreative Arbeit zu konzentrieren. In Notsituationen bietet der Fonds soziale Unterstützung, etwa durch finanzielle Hilfe bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder anderen Engpässen, und trägt so zur sozialen Absicherung bei. Zudem fördert er kollektive Infrastrukturen wie Ateliers und Werkstätten, die essenziell für die Arbeit der Künstler*innen sind, sowie Weiterbildungsangebote und Vernetzungsmöglichkeiten, um den Austausch und die Weiterentwicklung der künstlerischen Praxis zu stärken. Der SKE-Fonds ist damit ein zentrales Instrument zur Förderung und Absicherung der Kunstschaffenden in Österreich und leistet einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und gesellschaftlichen Bedeutung der Kunst.