Im Rahmen der Aktionstage
Eine andere Kulturpolitik ist nötig!
(1. Bis 15. März 2016) der Wiener Künstlerschaft laden wir zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung
1. Wie ist die rechtliche Situation der Kunst im öffentlichen Raum?
(Referat Erich Félix Mautner)
2. Diskussion über Erfahrungen und Forderungen mit Wiener Kunstschaffenden und Gerald Grassl (Autor, Liedermacher, Verleger), Helmut Seethaler (Lyriker, Zetteldichter), Vincent und Nikolaus Lipburger (Kugelmugel) und angefragt Fritz Aichinger, Nikolaus Alm, Gerhard Ebinger, Maria Fekter, Elisabeth Hackl, Isabella Leeb, Martin Margulies, Florian Mauthe, Beate Meinl-Reisinger, Josef Ostermayer, Andreas Mailath-Pokorny, Walter Rosenkranz, Ulrike Weigerstorfer, Ernst Woller, Wolfgang Zinggl
Konsumfreien öffentlichen Raum schaffen und erhalten Mit der Kommerzialisierung des öffentlichen Raums ist eine Verdrängung jener Personengruppen verbunden, die geringere finanzielle Ressourcen haben oder Straßen und Plätze alternativ zum konsumorientierten Angebot nutzen. Die Zugänglichkeit des öffentlichen Raumes bildet die Basis einer solidarischen Gesellschaft. Kommunale Grünräume müssen erhalten oder bei Verlusten ersetzt werden. Um nichtkommerzielle Veranstaltungen in Parks zu ermöglichen, braucht es Pavillons mit Wasser- und Stromzugang. Um die Organisation und Ankündigung von gemeinnützigen Veranstaltungen zu erleichtern, ist es nötig, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, infrastrukturelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen und die Plakatierfreiheit wieder einzuführen. Ebenso müssen die Auflagen für Straßenmusik und -theater reduziert werden.
?Vollends ins Wanken gebracht wurde der Kunstbegriff durch den akademischen Maler Edwin Lipburger. Er errichtete in Katzelsdorf ohne Baubewilligung ein Kugelhaus und rief den Staat ?Kugelmugel? aus. Die künstlerische Aussage des Lipburger?schen Gesamtkunstwerkes ?Kugelmugel?, bestehend aus Kugelhaus samt Schranken, Wachhäuschen und Ortstafeln sowie aus dem schriftlichen Auftreten Lipburgers als Bürgermeister einer Phantasiegemeinde oder als Organ eines erfundenen Staatsgebildes mit eigenen Briefmarken usw. liegt darin, dass gegen Borniertheit, Engstirnigkeit, irrationale Machtstrukturen, unverhältnismäßige Autoritätsentfaltung und Verbote um der Verbote willen Stellung genommen wird. Die echte Behörde wird dadurch ?entzaubert?, da der gegen sie auftretende Künstler sich ebenfalls Behördencharakter zulegt und so die Absurdität und Unmenschlichkeit der Entfaltung behördlicher Macht auch dort, wo dies nicht rational begründet ist, bloßlegt. Seine Aktivitäten bringen immer wieder ein ?Warum nicht?? zum Ausdruck: Warum nicht ein Kugelhaus statt eines normalen Hauses bauen? Warum nicht annehmen, dass dieses hölzerne Kugelhaus mit nur kleiner Standfläche kein eine Baubewilligung erforderndes Gebäude, sondern ein symbolträchtiges Kunstwerk ist? Warum nicht als besonders legitimierter Amtsträger auftreten, wenn dies die Gegner der geistigen Auseinandersetzung tun könnten? Der Künstler provoziert mit diesem Verhalten die (oft allerdings unvermeidliche) Anwendung von - von ihm für unflexibel und daher inhuman gehaltenen - Gesetzen, was ihn in die Lage versetzt, das unbefriedigende Ergebnis in der Realität demonstrieren zu können (damit gelingt ihm die Überwindung der Gefahr der ?Musealisierung? seines Kunstwerks!). Die Strafjustiz, die Lipburger wegen Amtsanmaßung durch Aufstellen von Ortstafeln verfolgt hat, hat nolens volens ihre Rolle in diesem Gesamtkunstwerk gespielt? (Dr. Chr. Mayerhofer)
Samstag, 12. März 2016, 16 Uhr pünktlich
Republik Kugelmugel, Wien 2, Prater-Hauptallee, Antifaschismusplatz
(5, O, 80A, 5B, U1, U2, S2, S3 oder S7 bis Praterstern)
Minou Polleros Erich Félix Mautner
XXX Projekt ?KUNST KOMMT VON DÜRFEN?