(Teilnahmebedingungen siehe unten)
Solidarität mit KünstlerInnen / “Kunst und Kultur von allen” ermöglichen:
Der Artikel 7 unserer Bundesverfassung soll auch im Bezug zu allen Künstlerinnen und Künstlern durch Kunst- und Kulturpolitik so angewendet werden, dass jede Künstlerin und jeder Künstler das Anrecht auf ein gutes und würdevolles Leben hat.
Um dies zu ermöglichen müssen öffentliche Gelder im Kulturbereich für alle Künstlerinnen und Künstler, Kulturinstitutionen und aktive gemeinnützige Kulturvereine so gleich wie möglich verteilt werden.
Daher fordern wir:
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unbürokratische Soforthilfe für alle in Österreich lebenden und arbeitenden KünstlerInnen, sowie für aktive gemeinnützige Kulturvereine rückwirkend ab März für die Dauer der Corona-Krise. (z.B. 1.000,- Euro Grundeinkommen nach dem bayerischen Modell)
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weitreichende Abgeltung der durch die Corona-Krise entstandenen Einkommensverluste von Vereinen und freien Initiativen, damit KünstlerInnen auch weiterhin über die notwendigen Plattformen für die Präsentation ihrer Arbeit verfügen
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Anhebung der Beitragsgrenzen in der Künstlersozialversicherung
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Steuerbefreiung von Kunstankäufen und Künsterlnnenhonoraren bis Jahresende 2021 (bis zu einem noch zu definierenden Höchstbetrag)
Weitere politische Forderungen für die Zeit nach Corona:
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bei kontinuierlichen künstlerischen Leistungen Grundeinkommen der KünstlerInnen ermöglichen
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Neuverhandlungen der SVA Konditionen für KünstlerInnen, Senkung der Beiträge und/oder Anhebung der Beitragsgrenzen in der Künstlersozialversicherung
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optimiertere Verteilungen der Steuergelder im Kulturbereich
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stärkere Mitsprache der Basis in der Kulturpolitik
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für mehr Transparenz in der Kulturpolitik
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Minderheitenrechte schützen und unterstützen
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Freiräume für Jugendlichen Ausdruck & Jugendkultur ermöglichen
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politisches Interesse gegenüber der Hochkultur neu definieren
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Hoch- und Basiskultur fern des Rampenlichts und des Tourismus optimierter unterstützen und ermöglichen
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Spitzengehälter der Manager von staats- (und Stadt-)nahen Kulturinstitutionen vereinheitlichen und heruntersetzen
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Amtsperioden der Direktoren (Bundestheater, Bundesmuseen, Kunstuniversitäten, sowie Theater, Museen der Stadt etc) auf maximal 2x5 Jahre Jahre beschränken
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“Die soziale Lage der Kunstschaffenden war schon vor der Corona-Krise vielfach bestürzend. Dies hat die erste Studie dazu, die 2008 von Ministerin Claudia Schmied in Auftrag gegeben wurde, deutlich gezeigt. Eine neuerliche Studie 2017/18 zeigte keine wesentlichen Veränderungen.
Es muss dringend Veränderungen geben, die über die aktuelle Krise hinausweisen und künstlerische Arbeit nicht nur symbolisch oder repräsentativ würdigen. Es ist unsere kreative Tätigkeit, die kulturelle Werte schafft, nicht nur deren Repräsentation und Verwahrung. Als KünstlerInnen erwarten wir von einer zeitgemäßen Kulturpolitik, dass sie uns nicht nur als Teil der Zivilgesellschaft, sondern auch als eine kritisch denkende, an der Wertschöpfung beteiligte Szene wahrnimmt und honoriert”
(aus dem Brief des Vorstands der Wiener Secession an die Staatssekretärin Ulrike Lunacek)
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REDNER_INNEN:
tba
TEILNAHMEBEDINGUNGEN:
Die Teilnahmebedingungen gelten ausnahmslos für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen für die gesamte Dauer der Versammlung bzw. der Kundgebung:
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verpflichtende Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes während der gesamten Dauer der Kundgebung
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verpflichtende Mitnahme von Händedesinfektionsmittel
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verpflichtendes Einhalten von 2 Meter Abstand zu allen haushaltsfernen TeilnehmerInnen der Versammlung
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weiters werden Mund-Nasen-Schutzmasken, Schutzmasken aus Kunststoff, sowie Schutzhandschuhe und Desinfektionsmittel während der gesamten Versammlung am Infotisch angeboten.
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Wir unterstützen den Brief der sechs öffentlichen Kunstuniversitäten an die Bundesregierung:
https://www.mdw.ac.at/1161/?fbclid=IwAR1K5QZARfVCyqib7iI7UmwVFjjvV4zFM-g29gFnXap8CEkfI8lrOwCAAbQ
sowie den Brief des Vorstands der Wiener Secession an Staatssekretärin für Kunst und Kultur Ulrike Lunacek:
https://www.secession.at/offener-brief-der-secession-an-kulturstaatssekretaerin-ulrike-lunacek/
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Wir melden unsere Versammlung verfassungskonform an. Sollte diese behördlich untersagt werden, wird ein weiterer Termin angemeldet solange bis ein geeigneter Termin gemeinsam mit den Behörden gefunden werden kann.
Das Versammlungsrecht ist ein wichtiges Gut unserer Gesellschaft und darf nicht für immer direkt oder indirekt eingeschränkt werden.
Diesbezüglich wenden wir uns auch mittels eines Briefes an unseren Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen.